Hessen. Anlass für ein paar Überlegungen.

Jürgen Walter, Dagmar Metzger, Silke Tesch und Carmen Everts haben gegen ihre eigene Fraktion, die SPD, gestimmt, und die geplante Koalition mit den Grünen, unter Duldung der Linkspartei, verhindert. Nach welchen Kriterien haben die vier Abgeordneten entschieden? Oder allgemeiner: Welche Grundsätze sind für Abgeordnete maßgebend, woran können, ja müssen sie sich orientieren? Und woran besser nicht?

Ein paar Ausgangspunkte:

  1. Die Idee des „freien“, d.h. seinem Wahlkreis und seinem Gewissen verpflichteten Abgeordneten, erfreut sich noch einer gewissen Vitalität. Man kann das Verhalten der Abgeordneten (wie auch immer man dazu steht) als ein Zeichen lebendiger Demokratie, grundsätzlich positiv bewerten. Allerdings muss man hier gewisse Vorsicht walten lassen, denn der Schein kann trügen.
  2. Man erkennt, dass sich jeder Abgeordnete in einem Spannungsdreieck befindet: Gewissen, Wahlkreis, Fraktion. Die letztere ist (theoretisch) den beiden vorhergehenden untergeordnet, ja genau genommen keine „Pflicht“. In der Praxis sieht es aber oft anders aus. Zu recht?
  3. Demokratie bedeutet öffentlichen Diskurs, und dieser wiederum fordert die Nachvollziehbarkeit von Kritik, von Gründen und Motiven.

Die Abstimmungsentscheidung
Rationalität vorausgesetzt, wird sie sich etwa wie folgt ergeben. Die Reihenfolge kann auch anders ausfallen:

    Verbietet mir mein Gewissen eine Entscheidung?
    Kann ich sie verantworten (vor meinem Wählern)?
    Dient sie dem (welchem?) gemeinsamen, politischen Ziel?

Was aber, wenn diese Kriterien mit einander in Konflikt geraten? Besteht die Möglichkeit einer Prioritätensetzung? Ist das Gewissen wichtiger, oder die Partei?

Die Fraktion
Es ist verständlich und notwendig sich zu organisieren, wenn man ähnliche politische Programme verfolgt. Man streitet für gemeinsame Ideen und Ziele, ja man hat sich ihnen verpflichtet in dem man der Fraktion beitrat. Das ist kein vorauseilender Gehorsam, aber Akzeptanz des gemeinsamen Zieles, dem man eine gewisse Priorität einräumt, die sich auch im Abstimmungsverhalten zeigen wird. Die Realität sieht insofern etwas anders aus, da man sich (in den meisten Fällen) einer Partei anschließt, und auf eine Liste gesetzt wird (nur in den wenigen Fällen tatsächlich parteiintern gewählt). Erst dann ist der Wähler am Zug. Sich als Einzelperson ohne Parteiorganisation wählen zu lassen ist möglich, aber selten erfolgreich. Entweder man schließt sich einer Partei an, oder man gründet seine eigene. Grundsätzlich hat die Partei als ganze Interessen, die nicht unbedingt mit denen jedes einzelnen Abgeordneten übereinstimmen müssen. Die Abgeordneten dürfen von ihrer Partei nicht unter Druck gesetzt werden, in einer bestimmten Weise abstimmen zu müssen.

Das Problem und die Gewissensentscheidung
Es läuft darauf hinaus, ob Zweifelsfälle denkbar sind, die ein Abwägen zwischen dem gemeinsamen Ziel und der Gewissens- bzw. Verantwortungsentscheidung als legitim erscheinen lassen. Im konkreten Fall könnte man sich fragen, ob die Auswirkungen meiner Ablehnung der erwähnten Koalition auf die Bundes-SPD derart schwerwiegend sein können, dass ich meine Entscheidung, das vor der Wahl Versprochene (sinngemäß: „Wir werden nicht mit den Linken zusammenarbeiten.“) weiter zu verteidigen, fallen lassen müsste, weil es dem gemeinsamen (und damit auch meinem eigenen) Ziel abträglich ist. Das kann man durchaus als Gewissenskonflikt deuten, denn mein Gewissen mahnt mich (auch) für dieses politische Ziel zu „kämpfen“. Also was tun? Sich pragmatisch für das Ziel entscheiden, oder (verbissen) bei dem Versprochenen, das eigentlich bereits gebrochen wurde, bleiben? Man wird nicht ohne Berechtigung einwenden, das letzteres ein vollkommen nutzloses Verhalten wäre. Nutzlos, aus praktischen Gesichtspunkten, auf die die Politik immer zielt. Aus Sicht politischer Handlungsfähigkeit, ist der Konflikt verständlich. Der Idealist hingegen, wird diese pragmatische Haltung verdammen.

Dürfen in der Politik, die immer auf das Allgemeine, das einmal größer, und ein anderes kleiner erscheint, zielt, persönliche Motive eine Rolle spielen? Welchen Stellenwert kann ein persönliches Motiv eines Abgeordneten gegenüber einer viele Menschen betreffenden Entscheidung einnehmen? Wenn Rachegelüste, oder Karrieremotive das Abstimmungsverhalten leiten, wird das kaum jemand gutheißen, aber wo genau verläuft die Trennlinie zwischen persönlicher Befindlichkeit und Gewissensentscheid? Wo ist der Unterschied zwischen „Ich kann nicht, weil ich ihn nicht leiden kann.“ und „Ich kann nicht, weil es mir mein Gewissen verbietet“? Konkreter: Wenn Frau Metzger die Zusammenarbeit mit der Linkspartei ablehnt, und das mir ihrem persönlichen Lebenslauf begründet, ist das menschlich verständlich. Aber ist es politisch folgerichtig? Ist es der Allgemeinheit gegenüber vertretbar?

Was genau ist eine Gewissensentscheidung? Muss sie rational begründbar sein? Kann sie es sein? Kann es legitim sein, sein Gewissen einem Ziel zu „opfern“, dem man sich verpflichtet fühlt? Eine Gewissensentscheidung, ist ein moralischer Entschluss, etwas zu tun, oder zu unterlassen. Ein schlechtes Gewissen bedeutet, ein „ungutes Gefühl“ angesichts gefällter Entscheidungen (bestimmter Verhaltensweisen) zu haben. Oft ist nicht nachvollziehbar, warum man das so ist – dennoch leitet unser Gewissen unser Handeln, auch wenn wir nur etwas wieder in Ordnung bringen wollen. Als persönliches Motiv ist das in Ordnung, sollte die Entscheidung die Allgemeinheit betreffen, kann das höchst problematisch sein, stellen wir uns vor, wir hätten ein schlechtes Gewissen für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen, nur weil der, den es betrifft, mir nahe steht. Wo möglich sollte daher der Gewissensentscheid argumentativ nachvollzogen, und falls das nicht möglich ist, verworfen werden. Nur so bleibt sichergestellt, dass persönliche Motive (und mögen sie noch so gut gemeint, oder verständlich sein), die fehl am Platz sind, zurückgestellt werden, und die Entscheidungen transparent bleiben. Die Gewissensentscheidung löst sich somit auf, tauglich bleibt sie entweder als Ausgangspunkt der Entscheidungsfindung, oder als Warnung. Der Gewissensentscheidung derart gegenüber zu treten, heißt auch sie für den Diskurs brauchbar zu machen.

Die Gewissensentscheidung ist auch dem Missbrauch gegenüber anfällig, da sie nicht transparent genug ist, und man als Außenstehender nicht wissen kann, ob das Gewissen nicht nur vorgeschoben wurde, um andere Motive zu verdecken.

Die Verantwortung gegenüber dem Wähler
Die Wahl eines Abgeordneten durch den Wähler entspricht einem Auftrag im Sinne des Programmes der Partei bzw. des Abgeordneten. Hier wird ein Vertrauensvorschuss gegeben, der seiner Erfüllung harrt. Auch hier gilt das persönliche „Ich kann das nicht verantworten“ nur, wenn es sich auf das Programm, oder andere zuvor gegebene Versprechen bezieht, wobei es dann nicht mehr persönlich ist. Es wird Argumenten zugänglich, und bleibt keine Befindlichkeit mehr. In der Verantwortung vor dem Wähler in Bezug auf das Programm liegt also die Grundlage für die Abstimmungsentscheidung des Abgeordneten. Er muss seiner Fraktion die Stimme verweigern, wenn sie entgegen dem zuvor zugesicherten entscheiden will.

Der Konflikt zwischen Auftrag und Ziel
Trotz der grundsätzlichen Priorität der Verantwortung gegenüber dem Fraktionsinteresse, kann man sich Situationen vorstellen, die zumindest einen Konflikt, wenn nicht eine Hintanstellen der Verantwortung nahelegen. Und: Es können auch Teile des Programms selbst mit der Verantwortungsentscheidung in Konflikt treten. Nimmt man das oben angeführte Beispiel zur Hand, und lässt die Deutung als Gewissenskonflikt weg: Man kann gegen die geplante Zusammenarbeit mit der Linkspartei stimmen, weil man es zuvor anders versprochen hat. Man könnte aber auch argumentieren, dass mein Wähler die SPD in der Landesregierung haben wollte, und es sonst keine andere Möglichkeit gibt. Man könnte weiters einwenden, dass mein Verhalten der (Bundes-)SPD schade, und damit dem Interesse des Wählers, der Partei, und meinem eigenen.

Schlussfolgerung
Letztlich wird der Abgeordnete immer abwägen müssen, und sich für das geringste Übel, oder den größten Nutzen entscheiden. Wesentlichster Orientierungspunkt ist die über das Programm definierte Verantwortung gegenüber dem Wähler. In Ausnahmefällen, sind Abweichungen davon möglich. Entscheidend ist, da Demokratie öffentlichen Diskurs bedeutet, dass die Entscheidung für den Wähler nachvollziehbar ist.

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19 Antworten zu “Hessen. Anlass für ein paar Überlegungen.

  1. Gregor Keuschnig 16. November 2008 um 9:50 pm

    Ich hatte Deinen Kommentar nicht gelesen, als ich meinen Beitrag gestern zusammengeschustert hatte.

    Im konkreten Fall ging um einen Wortbruch. Ypsilanti hatte vor der Wahl immer wieder betont, sie werde in keinem Fall mit den Stimmen der Linken eine Regierung begründen (Duldung oder Koalition). Das ist ein essentieller Punkt. Mag auch die Programmatik stimmen – die Art und Weise wie dies dann konterkariert wurde, geht nicht.

    Es gibt natürlich keinen Fraktionszwang. Ich konzidiere allerdings,dass in spezifischen Fällen (also Fachthemen) ein Abgeordneter auf das Ergebnis seiner Fraktionsvorderen vertraut und nicht jedes Detail immer prüft. Dazu sind die Gesetzestexte teilweise viel zu kompliziert.

    Hiervon kann jedoch hier nicht die Rede sein. Jeder ist sich bewusst: Hier soll der Zweck die Mittel heiligen. Koch sollte weg (eine deutsche Miniaturausgabe von Haider). Dass man das SO nicht mitträgt, ist für mich nachvollziehbar. Die andere Entscheidung wäre es zwar auch, aber weniger (Koch ist kein Diktator, der ein Land ins Unglück stürzt).

    Langfristig ist die Hinwendung der SPD zur Linken nicht zu verhindern; 2013 wird ein Kanzlerkanidat Wowereit dies schon aktiv als Option propagieren.

  2. willyam 17. November 2008 um 11:56 am

    Sehr schön: Koch als Haider-Miniatur. :-) Seh ich auch so, wie Du ja weißt.

    Du hast es in Deinem Artikel angesprochen: Politische Gewissensentscheidungen sollten, wie alle Entscheidungen, der Transparenz, der Zugänglichkeit und Nachvollziehbarkeit unterworfen sein. Pragmatik oder die Strukturalismen des Machtapparats vorzuschieben; „äußere Zwänge“ als Verweis auf das Scheitern oder die Unumsetzbarkeit eines Wahlversprechens zu bemühen – das halte ich für den Bürgern gegenüber unwürdig. Diese Art von üblicher „Pragmatik“ ist es doch gerade, die eine gute Mehrheit inzwischen über hat.

    Nochmals also: Transparenz. Öffentliche Rechenschaft ist Transparenz. Das Abwägen der Vereinbarkeit von Zielen; die Gewichtung von Interessen und die daraus resultierende Vernachlässigung anderer (Teil-)Interessen; die Realabstimmung zwischen Vision/Wahlversprechen und Machbarem – all das muss, ganz in Deinen Worten, „argumentativ nachvollziehbar“ gemacht werden. Unabhängig davon, ob die Kluft pragmatisch überbrückt wird oder als zu groß, als unüberbrückbar, wahrgenommen wird.

    Was der politische Taumel um die „phantastischen Vier“ (FAZ) sowie die Reaktion der Fraktion und ihre Ausschlussmechanismen offenlegen, ist eine andere Art politischer Gewissensentscheidung: Der Konflikt entsteht in Bezug auf die eigene Karriere.

  3. Gregor Keuschnig 17. November 2008 um 12:50 pm

    @willyam
    Das interessant daran ist, dass es ausser ein paar wohlmeinende Artikel in der FAZ kaum (nennenswerte) moralische Unterstützung in den Medien gab. Zwar wurden die Leute auch nicht übermässig verteufelt, aber es zeigte sich wieder einmal, dass man den Verrat zwar nmag (Medien aus dem Grund, weil sie eine „Story“ haben), die Verräter aber nicht.

    Das die Karrieren der „phantastischen Vier“ ruiniert sind, dürfte feststehen. Dies in Kauf zu nehmen darf aber nicht Bestandteil der Gewissensentscheidung sein. Dann wäre sie nämlich eine rein pragmatische (und wäre anders ausgefallen). Das Gewissen schwankt zwischen „Koch weg um jeden Preis“ oder „Wahlversprechen einhalten“. Die Konsequenz aus dem einen ist bekannt (Verlust der Karriere). Das macht es paradoxerweise schwerer UND leichter.

    Ich sage ehrlich: Wäre ich in der Situation gewesen, hätte ich meine abweichende Meinung nicht öffentlich gemacht. Erstens besteht hierzu kein Zwang und zweitens ist es opportun, anderer Meinung zu sein, ohne dies rechtfertigen zu müssen. Das Beispiel Metzger hat gezeigt, welcher Art die Denunziation gehen kann.

  4. willyam 17. November 2008 um 3:34 pm

    @ Gregor: Dann geht es also nicht (nur) „darum, ob Gewissensentscheidungen von frei gewählten Abgeordneten in derart rüpelhaftem Ton denunziert gehören“, wie Du selbst schreibst. Die Gewissensentscheidung war eher die, ob die Vier ihren Dissens nach Außen tragen oder geheim einbringen?

  5. Gregor Keuschnig 17. November 2008 um 3:49 pm

    @willyam
    Nein. Die Gewissensentscheidung bestand zwischen „Koch weg um jeden Preis“ oder „Wortbruch nicht mitmachen“. „Koch weg“ wäre eventuell ja noch gegangen (technisch), aber wie geht es dann bzw. danach weiter? Die Koalition wäre ausgesprochen fragil geblieben, was ein Unterpunkt in der Entscheidung gewesen wäre.

    Wenn man sich jetzt für die zweite Option entscheidet (also keinen Wortbruch begehen will), dann gibt es die Entscheidung in die Öffentlichkeit zu gehen oder nicht. Aus pragmatischen Gründen hätte ich keine Öffentlichkeit gewählt.

    Da der Simonis-Fall den „Abweichlern“ bekannt ist, war ein Echo à la Stegner zu erwarten. Diesem braucht man sich nicht auszusetzen. Ich weiss, dass einem dann leicht der Geruch des Denunziatorischen anhaftet. Dies sehe ich jedoch nicht.

  6. willyam 17. November 2008 um 4:31 pm

    Die Schleuse “Koch weg um jeden Preis” / “Wortbruch nicht mitmachen” ist die SPD schon länger gefahren. Ich nehme das den Vieren beim besten Willen nicht ab … das „Gewissen“ schlägt im ersten Augenblick Alarm, Opportunität wartet bis zum letzten ab.

  7. metepsilonema 18. November 2008 um 12:29 am

    @Gregor
    Ich habe ursprünglich überlegt, den Beitrag bei Dir einzustellen, aber mich dann doch anders entschieden. Zumindest gibt es jetzt zwei Beiträge. Und mir fällt gerade auf, dass meinem Artikel noch eine zusätzliche Überarbeitung gut getan hätte.

    Der Wortbruch ist inakzeptabel, das will ich gar nicht in Abrede stellen, und auch keinen Fraktionszwang verteidigen. Aber ich glaube – unabhängig vom konkreten Fall -, dass die Fraktion nur dann Sinn hat, wenn sie einen inhaltlichen Zusammenhang schafft, und einen gewissen Zusammenhalt mit sich bringt, der hie und da mit anderen Entscheidungen in Konkurrenz treten kann.

    Besteht nicht die einzige Chance für die SPD mit der Linken zusammenzuarbeiten, und sie dadurch zu „entzaubern“?

    Koch als Miniaturhaider ist zumindest ein köstlicher Gedanke. Aber ich kenne Koch einfach zu wenig.

  8. metepsilonema 18. November 2008 um 12:46 am

    @willyam
    Pragmatismus halte ich dann für wichtig, wenn er hilft auf neue, nicht vorauszusehende Situationen zu reagieren. Ich meine es gibt äußere Zwänge, Sachzwänge (schon klar, eine oft gebrauchte Ausrede). Ein Beispiel: Eine vor drei, vier, oder fünf Jahren angetretene Regierung hätte von der derzeitigen Finanzkrise nichts geahnt. Ihr Wahlprogramm, und ihre Versprechen, wird sie aber möglicherweise ändern müssen, um entsprechend auf die Krise reagieren zu können.
    Alle anderen Konflikte die ich angesprochen habe, will ich dahingehend verstanden wissen, dass sie sich immer auf Inhalte, und nichts anderes beziehen. Wenn ich der SPD mit einer Entscheidung schade, dann möglicherweise auch politischen Vorhaben (und damit Inhalten), die ich eigentlich verwirklicht sehen möchte. Hier gilt es abzuwägen.

    Was Gregor angesprochen hat, und was in meinem Artikel zu kurz gekommen ist, ist die Problematik zwischen transparenter Entscheidung (Nachvollziehbarkeit), und persönlichem Schaden (und wenn es „nur“ die Karriere, d.h. Berufschancen betrifft). Da habe ich so schnell keine Antwort. Im Zweifelsfall sollte wohl die Person geschützt werden.

    das “Gewissen” schlägt im ersten Augenblick Alarm, Opportunität wartet bis zum letzten ab

    Trifft auf Metzger aber nicht zu, oder?

  9. Gregor Keuschnig 18. November 2008 um 8:01 am

    @metepsilonema
    Ich glaube auch, dass es in einer Fraktion einen Zusammenhalt geben muss, der sich jedoch (im Idealfall natürlich) VOR einer Wahl bildet und das gemeinsame Konzept einer Partei X ergibt. Einer der wesentlichen Punkte (zumindest für einige der potentiellen Abgeordneten) bestand darin, dass eine dezidiert „linke“ Politik in Hessen gemacht werden soll, UND ZWAR OHNE die Linkspartei (ich nenne sie jetzt mal so). Jatzt kann man nicht hingehen und sagen, dass nach der Wahl dieser essentielle Bestandteil nicht mehr gilt, weil es die Gemengelage erforderlich macht, jetzt doch MIT der Linkspartei zusammen zu arbeiten. Dies hätte man in einem Szenario vorher ausdrücklich klären müssen. Ansonsten stimmen die Voraussetzungen nicht.

    (Einmal einen absurden Fall angenommen: Was, wenn statt der Linkspartei eine rechtsradikale Partei eingezogen wäre, die ebenfalls bereit gewesen wäre, die Rot-Grüne Koalition zu tolerieren? Hätte man dies auch mitgemacht, weil man ja „versprochen“ hatte, Koch abzulösen?)

    Jetzt gab es einige Zeit (fast zehn Monate) dies innerhalb der Fraktion zu disktutieren. Nach allem was man weiss, sind diese Diskussionen reichlich oberflächlich von von Ypsilantis Seite mit sehr viel Gruppendruck geführt bzw. unterdrückt worden. Das vermag ich im Detail natürlich nicht zu beurteilen, obwohl ich es mir vorstellen kann. Die Dame machte einen sehr resoluten und teilweise beratungsresistenten Eindruck (aber der kann täuschen).

    Ich hatte am Schluss das Gefühl, dass die Zustimmung zu Kurs (und Koalitionsvereinbarung) per Akklamation geschieht. Das erhöht den Gruppendruck und ich kann verstehen, dass man sich zunächst einmal NICHT positioniert. Gestern wurde in einer Magazin-Sendung allerdings gezeigt, dass eine der beiden Damen (nicht Frau Metzger) sich bereits am 29.3.08 sehr skeptisch zeigte, was die Tolerierung durch die Linkspartei angeht. Dass die Leute nie etwas gesagt haben, stimmt so also nicht.

    Die Art und Weise wie die hessische SPD mit den „Abweichlern“ umgeht, ist jedenfalls katastrophal. Es werden Parteiausschlussverfahren angestrengt; sie haben bereits jetzt ihre Mitgliederrechte verloren (so wenigstens in dem gestrigen Beitrag) und sind „unerwünscht“ in der Fraktion. Das hat – ich weiss genau, was ich sage – stalinistische Ausmaße und ist einer Partei mit der Tradition einer SPD unwürdig.

  10. willyam 18. November 2008 um 11:27 am

    @ Gregor:
    Die Art und Weise wie die hessische SPD mit den “Abweichlern” umgeht, ist jedenfalls katastrophal. Es werden Parteiausschlussverfahren angestrengt; sie haben bereits jetzt ihre Mitgliederrechte verloren (so wenigstens in dem gestrigen Beitrag) und sind “unerwünscht” in der Fraktion. Das hat – ich weiss genau, was ich sage – stalinistische Ausmaße

    Genau das meinte ich, wenn ich bei Dir von negativer Transparenz schreibe. Und inzwischen fehlt mir die Kraft, mich auch noch darüber aufzuregen. Meine kurze Zeit bei den Jusos hat mir gereicht, um mir deutlich genug zu machen, wie wenig es auf Politik und wie sehr es auf Parteilinie ankommt … Wenn jegliche Veränderung, jede Diskussion, jede Richtungsfrage blockiert wird, bleibt – und hier nochmal der Zyniker – nur, dass sich die Politik selbst vorführt und ihre Versprechen nicht ein-, sondern auflöst.

  11. metepsilonema 19. November 2008 um 11:04 am

    Ich bin gestern Abend über ein Argument für den Fraktionszwang gestolpert (In einem sehr interessanten Buch: Es nennt sich „Das Staatsbürgerbuch“, aus dem Jahr 1966 [neuere Ausgabe scheint es leider keine zu geben], und ist als Einführung für – wie der Name schon sagt – den Staatsbürger in Politik, Staat, Verfassung etc. gedacht; eigentlich eine schöne Sache, deren Fortführung wünschenswert wäre.): Da in unseren Demokratien viele (wohl die meisten) Wähler, Parteien und „keine“ Abgeordneten wählen, und auch nicht wissen wer ihr Abgeordneter eigentlich ist, hat diese fraktionsinterne Abstimmung durchaus ihre Berechtigung (hier wird nicht für einen Fraktionszwang auf verfassungsrechtlicher Grundlage, oder ähnliches argumentiert). Ganz von der Hand weisen kann man das nicht.

  12. Gregor Keuschnig 19. November 2008 um 11:45 am

    @metepsilonema
    Irrtum: Natürlich wählt der Wähler den Abgeordneten (im Bund und auch in Hessen; andere Bundesländer wählen teilweise anders). Und zwar mit der Erststimme im jeweiligen Wahlkreis. Dieser Abgeordnete ist in jedem Fall im Parlament.

    Über die Zweitstimme wird dann das Verhältnis der Stimmen bestimmt, welches dann die Listen der Parteien ins Spiel bringt. Hier könnte man in der Tat argumentieren, dass es ein Abgeordneter, der über die Liste (d. h. über die Positionierung auf der Liste, die wiederum von Parteimitgliedern – und nur von diesen – getroffen wird) in das Parlament kommt, der Partei mehr oder weniger verpflichtet ist. Das ist aber ausdrücklich nicht im Grundgesetz vorgesehen, wo es in Artikel 38 Absatz 1 heisst: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. In der hessischen Verfassung (ja, so was gibt es!) steht ein bisschen nebulöser in Artikel 95: „Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit getanen Äußerungen gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.

    Würde man Abgeordnete, die sich nicht über ein Direktmandat „qualifiziert“ haben, von einer Fraktionsdisziplin (dies offiziell gar nicht gibt) freisprechen und anderen, die nur über die Liste hineinkommen würden dieser sozusagen unterwerfen, wäre dies nicht nur verfassungswidrig, sondern würde in der Praxis auch Abgeordnete erster und zweiter Klasse produzieren.

    Ich fürchte, es gibt Gründe, warum dieses Buch, was Du da entdeckt hast, nicht mehr aufgelegt wurde…

  13. metepsilonema 20. November 2008 um 11:50 am

    Tut mir leid, ich schaffe zur Zeit nur ein paar Sätze (vielleicht am Wochenende mehr):

    Zunächst ist das Buch für österreichische, und nicht für deutsche Staatsbürger geschrieben; ich hätte das anmerken sollen.

    Dass nur Parteien gewählt werden, ist nicht wörtlich zu verstehen. De facto richtet sich die Wahlentscheidung, aber meist zuerst nach dem Parteiprogramm bzw. der Partei, und die Abgeordneten werden über die Reihung in der Liste bestimmt. Ich weiß es nicht, aber ich glaube nicht, dass die Mehrheit Gebrauch von Vorzugsstimmen macht.

    Deshalb kommt dem „Fraktionszwang“ dann doch eine gewisse Bedeutung zu, auch wenn es ihn gar nicht gibt. So ganz kann man das nicht von der Hand weisen.

  14. metepsilonema 23. November 2008 um 2:38 pm

    Ich glaube, unser Dissens resultiert vor allem aus dem Bezug auf zwei unterschiedliche Wahlsysteme. In Österreich habe ich als Wähler eine Parteien- und eine Vorzugsstimme. Letztere dient dazu einen Kandidaten im Regional-, oder Landeswahlkreis in der Liste weiter nach vorne zu reihen, wenn er meinen Wünschen entspricht. Das ist eine kann, keine Muss-Bestimmung. Die zweite Stimme – und nur die ist im eigentlichen Sinne eine Stimme -, bekommt die Partei meiner Wahl. Die Stimmen können nicht geteilt werden. Bis zur Wahlrechtsreform 1970 gab es keine Möglichkeit Vorzugsstimmen zu vergeben, das heißt mein Einfluss als Wähler auf die Wahl „meines“ Abgeordneten gering, und insofern ist dem Buch durchaus Recht zu geben: Man hat damals wohl in erster Linie tatsächlich eine Partei gewählt. Und viele tun das heute auch noch (Man muss ja keine Vorzugsstimme vergeben) – der Kandidat wird dann über die Reihung der Liste der entsprechenden Partei bestimmt.

    Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Theoretisch wählt man immer einen Abgeordneten (praktisch auch), wie stark die Bindung an diesen ist, bleibt dem Wähler in Österreich im Prinzip selbst überlassen, da es ausreicht sich mit einer Partei zu identifizieren und ihr seine Stimme zu geben (und wenn man vor Wahlen mit Freunden, oder Bekannten diskutiert, dann diskutiert man welche Partei man wählen will [oder jetzt immer öfter, ob man überhaupt zur Wahl geht]). Das heißt, dass die Bindung der Wähler an die Partei mitunter stark ist, vermutlich stärker als an die einzelnen Abgeordneten; und wo das so ist, und vor allem durch das Wahlsystem auch legitimiert ist, da stellt sich der „Fraktionszwang“ in einem etwas anderen Licht dar. Das ist keine Rechtfertigung für die Dinge, die sich in unseren Parlamenten immer wieder abspielen, aber als Argument für einen (starken) Zusammenhang innerhalb der Fraktion nicht ganz von der Hand zu weisen.

  15. Gregor Keuschnig 23. November 2008 um 4:53 pm

    Deine Argumentation ist in diesem Sinne eine moralische, d. h. weil der Abgeordnete X die Infrastruktur der Partei Y verwendet hat, resultieren hieraus auch Verpflichtungen, denen er sich zu beugen hat.

    Zum deutschen Wahlsystem bzgl. der Bundestagswahl: Natürlich ist die Erststimme, mit der ich einen Abgeordneten direkt in den Bundestag wähle, auch eine Stimme für die Partei, weil der Abgeordnete sich innerhalb des Ortsverbands als Direktkandidat durchgesetzt hat. Gibt es einen zweiten Kandidaten zu X, also X2, so entscheiden alle betroffenen Mitglieder der Partei Y darüber, wer Direktkandidat ist. Insofern ist natürlich tatsächlich auch X „seiner“ Partei verpflichtet.

    Die Argumentation mag moralisch gerechtfertigt sein, aber sie ist streng genommen, d. h. nach der Verfassung falsch. Das deutsche Grundgesetz legt eindeutig fest, dass der Abgeordnete frei ist. Dass sich andere, informelle Usancen über Jahrzehnte herausgebildet haben, bestreite ich gar nicht. Sie dürfen aber nicht Bestandteil einer Beurteilung eines Verhaltens sein. Gewohnheitsrecht bricht nicht Gesetzeslage.

    Natürlich geht die Problematik tiefer. Der ehemalige deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte vor vielen Jahren schon kritisch angemahnt, dass die Parteien innerhalb der politischen Strukturen viel zu stark dominieren. Im Grundgesetz heisst es, die Parteien „wirken mit“, aber nicht: sie bestimmen. Insofern ist jeder Akt, der diese Dominanz ein bisschen konterkariert, für mich ein emanzipatorischer.

    Änderungen dieser Parteiendominanz sind natürlich nicht zu erwarten, da sie nach geltender Lage nur von den Parteien selber kommen können. Möllers hatte in seinem Buch übrigens den Fraktionszwang als nicht so schlimm angesehen, da die Erwartung daran vorher eindeutig präsent sein muss. Der Abgeordnete hat für ihn jederzeit die Möglichkeit, sich zu entscheiden – eventuell berufliche und/oder gar ökonomische Schäden aus nicht fraktionskonformem Abstimmungsverhalten hin oder her. Mir ist das ein bisschen zu einfach.

  16. metepsilonema 24. November 2008 um 9:43 pm

    Ich hatte eher folgendes im Sinne: Wenn der Wähler seine Wahl primär an der Partei und ihrer Programmatik festmacht, dann gibt das der Partei eine andere Rechtfertigung, als wenn er primär den Abgeordneten als Person meint. Zugespitzt: Wenn ich mich durch die Partei vertreten fühle, und nicht durch irgendeinen ihrer Abgeordneten, dann erteile ich der Partei eine Legitimation, die der einzelne Abgeordnete so nicht besitzt. Tut das die überwiegende Zahl der Wähler, kann man daraus folgern, dass dem Fraktionszwang, weil er die Einheit der Partei, ihre Handlungsfähigkeit, und den Willen des Wählers sicherstellt, eine besondere Bedeutung zukommt. Der Wähler vertraut, oder beauftragt die Partei, nicht den Abgeordneten (was nicht stimmt, weil er am Ende doch einen Abgeordneten wählt, andererseits zeigt er aber durch die Abgabe seiner Stimme für die Partei, ohne Spezifizierung der Vorzugsstimme genau das Gegenteil).

    Ich sage nicht, dass das gut ist, aber wenn man den Fraktionszwang verteidigen will, kann man das über eine solche Argumentation versuchen. Dem steht – wie Du anmerkst – die verfassungsrechtliche Situation entgegen.

    Ich glaube es gibt auch andere Ursachen warum sich die Parteistrukturen nicht ändern, und der Zusammenhalt und ihre Dominanz nicht abnehmen werden. Mehr noch: Sie können es gar nicht. Parteien sind Organisationseinheiten, sie sind Ressourcen und Hilfestellung für den einzelnen Abgeordneten. Politik ist viel zu kompliziert geworden, als dass ein einzelner fraktionsloser Abgeordneter Chancen hätte. Es gibt in jeder Partei Gesundheits-, Verfassungs-, Europa-, Verteidigungs-, Familien-, Bildungssprecher (oder Experten). Wir finden Aufgabenteilung auf der einen, und die Möglichkeit der Rücksprache, der Informationseinholung, der Beratung auf der anderen. Der Abgeordnete profitiert von der Parteistruktur und umgekehrt. Deshalb wird sie uns erhalten bleiben, wenn gleich ihre Zurückdrängung aus anderen Bereichen ohne Zweifel wünschenswert ist.

  17. Gregor Keuschnig 25. November 2008 um 9:20 am

    Es gibt Personen, die zwar in einer Partei Mitglied sind und als solche auch wahrgenommen werden, die jedoch eher als Person gewählt werden und nicht so sehr als Parteirepräsentant. Das ist allerdings sehr stark auf die Kommunal- und allenfalls Regionalpolitik beschränkt. Der Münchener Oberbürgermeister Ude ist beispielsweise so ein Kandidat. Er ist Mitglied der SPD und bekommt in München auch von CSU-Anhängern Stimmen (zuletzt im März bei der OB-Wahl 66,8%). Zwar war München immer eher eine SPD-Hochburg, aber dieser Erfolg ist schon überwältigend.

    2002 bekam Hans-Christian Ströbele von den Grünen keinen Listenplatz zugewiesen. Daraufhin konzentrierte er den Wahlkampf auf die Direktkandidatur und schaffte tatsächlich mit 31,6% in einem umkämpften Wahlkreis in Berlin den Einzug in den Bundestag (das erste „Direktmandat“ für die Grünen).

    Die Frage ist, ob so etwas auch ohne die Infrastruktur (d. h. auch die finanzielle Ausstattung) einer Partei möglich ist. Als parteiloser (und auch unbekannter) Direktkandidat kann einem hier ganz schnell die Luft ausgehen. Andererseits hat man inzwischen mindestens theoretisch die publizistischen Verbreitungsmittel (Internet). Aber im Aufgehobensein einer Partei ist es natürlich sehr viel leichter, eine Präsenz vor allem in den lokalen Medien zu erreichen. Wenn es sich um einen Wahlkreis handelt, der nicht durch spezielle Eigenheiten (bspw. ein umstrittenes Atomkraftwerk) ein gewisses auch überregionales Medieninteresse an sich hat, dürfte es dennoch schwer bleiben.

    Was dann – im unwahrscheinlichen Erfolgsfall – „droht“, deutest Du ja an: Als fraktionsloser Abgeordneter sitzt man gaaaaanz weit hinten und hat für seine politischen Thesen überhaupt keine Bühne (es gibt da eine ganz ausgefeilte Rederechtordnung im Bundestag).

    Die Entwicklung der Grünen, die ja seinerzeit mit dem Anspruch einer neuen parlamentarischen Kultur angetreten waren, zeigt im übrigen, dass die hehren Ziele unter Umständen ganz schnell dem schnöden Alltag geopfert werden.

  18. metepsilonema 27. November 2008 um 12:13 pm

    Ja, und auf die schnelle fällt mir auch nichts ein wie man fraktionslose Abgeordnete fördern (oder „gleicchstellen“) könnte.

    Andererseits, warum sollte nicht ein fraktionsloser Abgeordneter mit „nur“ einem (oder wenigen) Spezialthemen antreten können, für die er werben kann, die er beherrscht, und entsprechend vertritt. Sollte doch eigentlich möglich sein. Und die Fraktionslosen, könnten ihrerseits Zusammenschlüsse – als eine Art gemeinsame Infrastruktur -, bilden.

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