Urheberrecht und geistiges Eigentum. Versuch einer knappen und grundsätzlichen Näherung*.

Beide Begriffe, Urheberrecht und geistiges Eigentum, sind nicht als zeitlos gültige Festschreibungen zu klären, sondern innerhalb einer konkreten Gesellschaft, ihrem „Weltbild“, ihrer Kultur, ihren Wertvorstellungen, ihren ökonomischen Praktiken, ihren technischen Möglichkeiten und dem gelten Recht. Es ist nicht nur denkbar, dass andere Zeiten oder Menschen nach anderen Lösungen verlangen oder sie nahe legen, das war gewiss so und wird wieder der Fall sein. Das ist meine erste Annahme.

Weiter auf Begleitschreiben.

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Eine Antwort zu “Urheberrecht und geistiges Eigentum. Versuch einer knappen und grundsätzlichen Näherung*.

  1. zweitesselbst 21. Mai 2012 um 8:46 pm

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ soll Karl Valentin mal gesagt haben. ;-))

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