Menschenrechte sind wie alle rechtlichen, moralischen und politischen Wertvorstellungen relativ, da sie sich auf bestimmte Annahmen stützen – geht man von anderen aus, kann man zu anderen Schlüssen gelangen. Das zeigt sich auch darin, dass die Menschenrechte im Lauf ihrer Geschichte immer wieder (Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten; Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789) deklariert werden mussten, sie waren nicht unmittelbar evident oder wurden nicht als dies akzeptiert. Menschenrechte sind – wie viele andere Dinge auch – eine Konstruktion: rechtlich, politisch, moralisch und kulturell. Von Seiten ihrer Gegner wird das gerne angeführt, um sich ihrem universalistischen Anspruch zu entziehen: Sie gelten als relative Werte, die in jedem Land abhängig von der Geschichte und kulturellen Entwicklung zu definieren seien. (Quelle). Diese Relativität der Menschenrechte ist – ganz im Gegenteil zu weit verbreiteten Ansichten – ihre Stärke, nicht ihre Schwäche.
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