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Der Islamische Staat: II. Wie Kriegstreiber „argumentieren“.

Noch mehr als sonst, muss man sich die Argumente derjenigen, die sogenannte militärische Interventionen befürworten, ansehen. Ein Beispiel aus der österreichischen Presse.

Weiter auf Begleitschreiben.

Der Kampf für Menschenrechte ist ein Kampf für Selbstbestimmung und Freiheit.

Menschenrechte sind wie alle rechtlichen, moralischen und politischen Wertvorstellungen relativ, da sie sich auf bestimmte Annahmen stützen – geht man von anderen aus, kann man zu anderen Schlüssen gelangen. Das zeigt sich auch darin, dass die Menschenrechte im Lauf ihrer Geschichte immer wieder (Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten; Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789) deklariert werden mussten, sie waren nicht unmittelbar evident oder wurden nicht als dies akzeptiert. Menschenrechte sind – wie viele andere Dinge auch – eine Konstruktion: rechtlich, politisch, moralisch und kulturell. Von Seiten ihrer Gegner wird das gerne angeführt, um sich ihrem universalistischen Anspruch zu entziehen: Sie gelten als relative Werte, die in jedem Land abhängig von der Geschichte und kulturellen Entwicklung zu definieren seien. (Quelle). Diese Relativität der Menschenrechte ist – ganz im Gegenteil zu weit verbreiteten Ansichten – ihre Stärke, nicht ihre Schwäche.

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