Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtung soll der durch Stellvertreter geführte Dialog stehen, in dem diese eine sehr kleine Teilmenge der von den Auswirkungen des Dialogs Betroffenen, darstellen, also nicht mit ihnen ident sind: Um als (berechtigter) Stellvertreter zu gelten, muss man durch die Betroffenen qua Amt, qua Wahl oder auf irgendeinem anderen Weg legitimiert worden sein; diese Legitimation wird immer von Einzelnen oder Gruppen in Frage gestellt werden, der Dialogs wird Angriffen ausgesetzt sein, gegen die sich die beteiligten Personen behaupten müssen; ihre Kraft erhält diese Behauptung aus der Notwendigkeit des Dialogs und der Nachteile (»Kosten«) die ein Scheitern oder Nichtzustandekommen bedeuten würden.
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